Wesentliche Merkmale der Zwecke:
Die Beteiligten wägen in der Regel sorgfältig ab, auf wen sie sich einlassen und worauf sie sich einlassen. Durch die Partnerschaften sollen die Eigeninteressen besser verfolgt werden können. Die eigenen Beiträge für die Partnerschaft werden nach den Nutznießungen bewertet, die sich aus der Partnerschaft versprochen werden.
In der Regel werden die Rollen, Funktionen, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten ausgehandelt, festgelegt, vereinbart und durchgesetzt.
Zweckpartnerschaften sind häufig schriftlich vertraglich geregelt.
Wer die bisherigen Leistungen vergüten will, kann es hier tun: