Das Wesen einer Partnerschaft zeigt sich in den aufgegebenen Eigeninteressen. Besser: Die Eigeninteressen werden in die Partnerschaft eingebracht, häufig im Vertrauen, dass gemeinsam besser geht oder gelingt, was alleine nicht möglich wäre oder schwieriger erscheint.
In den Partnerschaften geht es häufig um:
Was die in der Partnerschaft verbundenen Personen jeweils unter den einzelnen Aspekten verstehen, unterscheidet sich in der Regel erheblich. Die verbundene Personen einigen sich deshalb in der Regel auf einige, wenige Punkte, die im Moment für die Partnerschaft gemeinsam wichtig erscheinen. Die Einigung erfolgt in intakten Partnerschaften meistens stillschweigend.
Die unterschiedlichen Rechte und Pflichten, Beiträge und Ansprüche der Beteiligten aus den Einigungen werden jedoch häufig geklärt, offen vereinbart und mitunter auch formell festgehalten. Aus der Art und Weise, wie das Geregelte erfüllt wird, wird dann auf den Zustand der Partnerschaft geschlossen.
Wer die bisherigen Leistungen vergüten will, kann es hier tun: