Zwecke der Partnerschaften.
Die Zwecke sind häufig bereits in der Bezeichnung der
Partnerschaft genannt, wie z.B.:
- Notgemeinschaft,
- Lebensgemeinschaft,
- Wohngemeinschaft,
- Erwerbsgemeinschaft,
- Vermögensgemeinschaft,
- Entwicklungsgemeinschaft,
- Verantwortungsgemeinschaft,
- Geschäftsgemeinschaft,
- Interessensgemeinschaft,
- Verein, Vereinigung,
- Partei,
- Verband, Verbund.
Der Zweck ist auf die Vorteile der Beteiligten der jeweiligen
Partnerschaften ausgerichtet. Eine Konstante ist dabei, dass die
Dritten, die nicht zur Partnerschaft gehören, als Fremde,
Außenstehende, Konkurrenten oder gar Gegner behandelt werden.
Anerkennung der Vorleistungen des Autors Heinrich Keßler.
Wer die bisherigen Leistungen vergüten will, kann es hier tun:
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